Mieten
Mietvertragsgrundlagen
Die Vermietung erfolgt unter Zugrundelegung des ›Einheitsvertrages für Baumaschinen und -geräte‹ sowie unserer Mietbedingungen. Die Mietbedingungen sind auf der Vorderseite des Mietscheines dokumentiert. Wir setzen voraus, dass jeder Abholer berechtigt ist, im Namen des Mieters den Mietlieferschein zu unterschreiben. Eine Zwischenvermietung behalten wir uns vor.
Mietgebühr
Es werden die jeweils am Tag der Anmietung gültigen Preise berechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und basiert auf einer Betriebszeit von max. 8 Stunden/Tag (bei Maschinen). Der Berechnungszeitraum beginnt am Tag der Herausgabe und endet am Tag der Rückgabe an unsere Mietstation.
Versicherung
Zur Absicherung gegen Schäden durch Feuer, Unglücksfälle oder Nachlässigkeit kann gegen Zahlung einer Gebühr eine Versicherung mit einer nach den Miet- und Versicherungsbedingungen vereinbarten Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. (siehe Mietbedingungen, Punkt 4)
Die Selbstbeteiligung kann auch vorab gesondert durch eine Pauschale entfallen! Bitte fragen Sie uns!
Mietbedingungen
- Der Mietberechnung ist als Arbeitszeit eine normale Schichtzeit von bis zu täglich 8 Stunden zugrunde gelegt.
- Freimeldungen oder Stillstandzeiten können, schriftlich oder per Fax beim Vermieter eingereicht, akzeptiert werden.
- Überstunden werden gesondert nachberechnet! Der Zählerstand wird immer an der Maschine abgelesen!
- Bei Schäden gilt ein Selbstbehalt von 300,00 / 1.500,00 / 3.000,00 /5000,00 EUR (bei Maschinen bis 25 TEUR / über 25 TEUR) als vereinbart. Maschinen unter einem Wert von 6.000,00 EUR sind nicht versichert! Die SB Klassen sind im einzelnen zu erfragen!
- Bei Diebstahl gilt ein Selbstbehalt von 20,00 % des Zeitwertes der Maschine (min. jedoch 2.500,00 €) als vereinbart.
- Die AGB der FAB GmbH wurden ausgehändigt (1 Exemplar) oder vom Unterzeichner gelesen und akzeptiert!
- Abnormaler Reifenverschleiß wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Das Haftpflichtrisiko ist nicht im Versicherungsumfang enthalten! Wir bieten gesondert eine Haftpflichtversicherung an! Bitte fragen Sie uns!
- Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät (Bagger) 2x am Tag abzuschmieren.
- Die Maschine ist bei Übergabe vollgetankt und wird auch vollgetankt zurückgegeben! Fehlmengen werden mit 2 €/l nachberechnet!
- Der Mieter bestätigt die Maschine im Ordnungsgemäßen Zustand ohne Schäden erhalten zu haben!
- Bei Schäden ist der Vermieter sofort zu Informieren! Notdienst: 0173.6484610 oder 0162.5999468
- Mündliche Nebenreden wurden nicht getroffen.
- Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.